Bundesrat erweitert Insolvenzschutz und den Schutz vor zu hohen Inkassokosten
Der Bundesrat hat kürzlich das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt. Das Gesetz sieht eine Verkürzung der Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre vor.