Schadensersatz und Kasko: Mehrwertsteuerersatz nur nach Anfall
Der BGH hat mit seinem Urteil klargestellt, dass die Mehrwertsteuer in allen nach dem 31.07.2002 eingetretenen Fällen der Beschädigung einer Sache nur im tatsächlich angefallenen Umfang ersatzpflichtig ist.