Kammergericht: Gewerkschaft darf nicht vor Maklern warnen

Gewerkschaften beraten Mitglieder in vielen Lebenslagen, auch zu Versicherungen. Als die Polizeigewerkschaft in einem Flugblatt aber generell vor unseriösen Anbietern warnte, war das Maß für einen Makler voll. Das Kammergericht Berlin gab ihm Recht.

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