Verwendung selbst akquiriertet Kundendaten nach Beendigung des Handelsvertretervertrages

Der BGH hat mit Urteil vom 26.02.2009 (Az.: I ZR 28/06) zur Verwendung von selbst akquirierten Kundendaten nach einer Beendigung des Handelsvertretervertrages entschieden. Damit schuf der BGH die Grundzüge der sogenannten "Gedächtnisrechtsprechung".

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