Versicherungsrecht: Ohne Definition von “Ereignis” und “Einwirkung” kein wirksamer Ausschluss
Die ARB 2015 (Musterbedingungen des VVÖ) enthalten als einen Risikoausschluss die sog. Allmählichkeitsklausel: Es besteht demnach in der Rechtsschutzversicherung kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusa ...