Freigestellter Arbeitnehmer bleibt Betriebsratsmitglied

Ein Arbeitgeber muss die Betriebsratstätigkeit eines freigestellten Arbeitnehmers dulden. Eine einvernehmliche Freistellung im Aufhebungsvertrag führt nicht zum Erlöschen der Betriebsratstätigkeit, entschied das LAG Hessen.

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen