Sachbezug Fitnessstudio: Antworten auf wichtige Praxisfragen

Der BFH hat die Sachbezugsfreigrenze bei Fitnessverträgen des Arbeitgebers für anwendbar erklärt. Die Verwaltung will die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht positive Entscheidung anwenden. Dabei gibt es aber einige Punkte zu beachten.

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