Sachbezug Fitnessstudio: Antworten auf wichtige Praxisfragen
Der BFH hat die Sachbezugsfreigrenze bei Fitnessverträgen des Arbeitgebers für anwendbar erklärt. Die Verwaltung will die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht positive Entscheidung anwenden. Dabei gibt es aber einige Punkte zu beachten.