Urteil: Die Wartepflicht und der verschwindende Kaskoschutz

Nach einem Unfall gilt es am Ort des Geschehens auf die Polizei zu warten - sonst riskiert man seinen Kaskoschutz, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Die Wartepflicht ist aber nicht grenzenlos.

procontra aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen