BGH hat Hanftee-Vertrieb verboten, um das Backen von Haschischkeksen zu verhindern

Der Verkauf von Hanftee verstößt gegen das Betäubungsmittelgesetz und ist strafbar, obwohl dessen Genuss als Tee keinen Rauschzustand hervorruft, denn der Verzehr von mit seiner Hilfe gebackenen Kuchen- oder Gebäck kann zu einem Rausch führen.

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