Kaskoversicherer muss bei unerlaubtem Entfernen von Unfallort nicht zahlen

Entfernt sich ein Autofahrer unerlaubt vom Unfallort, riskiert er den Verlust seines Kasko-Schutzes. Das gilt auch bei sogenannten Alleinunfällen, bei denen keine dritten Personen einen Schaden erleiden. Das hat mit einem aktuellen Beschluss das Ober ...

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