Kaskoversicherer muss bei unerlaubtem Entfernen von Unfallort nicht zahlen
Entfernt sich ein Autofahrer unerlaubt vom Unfallort, riskiert er den Verlust seines Kasko-Schutzes. Das gilt auch bei sogenannten Alleinunfällen, bei denen keine dritten Personen einen Schaden erleiden. Das hat mit einem aktuellen Beschluss das Ober ...