BSG: Auf dem Weg zur Arbeit von einem "dritten Ort" besteht Versicherungsschutz

| Bislang war die Rechtsprechung uneinheitlich, ob gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, wenn der Arbeitsweg nicht von der Wohnung aus, sondern von einem anderen Ort angetreten wird bzw. von der Arbeit aus an einem anderen Ort endet (sog. " ...

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