DAV und GDV zur Absenkung des Höchstrechnungszinses
Die Entscheidung des Bundesfinanzministeriums (BMF), den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 auf 0,25 Prozent zu senken, wurde nun im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht. Jörg Asmus ...