Dread-Disease-Versicherung: Keine Kopfverletzung durch Muttermilch

Eine Dread-Disease-Versicherung gilt als Alternative zur BU-Versicherung. Entscheidend für den Leistungsfall ist dabei das Vorliegen einer schweren Krankheit. Wann das der Fall ist, darüber musste nun das Nürnberger OLG beraten.

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