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25.05.2021 - dvb-Presseservice

Neues aus der Welt der betrieblichen Altersversorgung

Es gibt in diesen bewegten Zeiten neben den aktuellen Themen, die unsere Tagespresse dominieren, durchaus auch positive Nachrichten ein wenig abseits der Corona-Krise und der Krisenherde dieser Welt. Die betriebliche Altersversorgung ist so facettenreich, dass unser engagiertes Autorenteam für die aktuelle Ergänzungslieferung wieder spannende Themen recherchiert und praxisnah aufgearbeitet hat.

So sollen die Rahmenbedingungen der bAV für Arbeitgeber verbessert werden. Im Detail geht es um Unterstützungszahlungen an Pensionskassen, um mögliche Leistungskürzungen abzuwenden. Die zum 01.01.2022 in Kraft tretende VAG-Novelle beleuchtet Dr. Claudia Veh.

Viele Unternehmen engagieren sich in der bAV ihrer Arbeitnehmer. Sie bieten nicht nur ein Modell zur Entgeltumwandlung an, sondern gewähren zusätzlich eine arbeitgeberfinanzierte bAV. Einige wollen ihre Beiträge bzw. die zugesagten Leistungen bei einer Direktzusage an den Unternehmensgewinn koppeln. Was hierbei steuerbilanziell zu beachten ist, hat Frau Dr. Veh zusammengestellt.

Bereits zum 13.09.2019 wurden mit der Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie zahlreiche Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz für die Einrichtungen der bAV vorgenommen. Zwei Rundschreiben vom 30.12.2020 legen die Vorschriften für die BaFin nun verbindlich aus. Dr. Klaus Friedrich und Dr. Lars Hinrichs setzen den Fokus auf ausgewählte Aspekte der BaFin-Rundschreiben zur eigenen Risikobeurteilung sowie den Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation.

Wieder einmal steckt der Teufel im Detail, wenn künftige Ansprüche für den Leistungsfall einer bAV abgetreten wurden. Wem stehen die Leistungen nun zu? Rechtsanwältin Dr. Susanne Marian hat einen prüfenden Blick auf die Entscheidung geworfen und erläutert die nun klare Position des Bundesgerichtshofs. Zudem beschäftigt sie sich mit dem Sonderfall des per se schon komplexen Versorgungsausgleichs, wenn während der Ehezeit ein Statuswechsel des Ausgleichsberechtigten vom Arbeitnehmer zum Unternehmer erfolgt. Relevant ist dies vor allem bei Kapitalzusagen. Aber auch Rentenzusagen haben insoweit ihre Tücken, wie der Beschluss des BGH vom 15.07.2020 zeigt.

Das Auftreten von Covid-19 hat nicht nur unseren gesellschaftlichen Alltag, sondern auch die Wirtschaft mit all ihren unterschiedlichen Ausprägungen an Geschäftsmodellen, ihrer Organisation sowie ihrer Arbeitsbedingungen nachhaltig verändert. Höchste Zeit, diese zu überdenken und an die »neue Normalität« anzupassen. Lesen Sie im Praxisbericht von Adelheid Lanz, weshalb vor diesem Hintergrund arbeitgeberfinanzierte Zeitwertkontenmodelle insbesondere bei mittelständischen Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Die Fachbeiträge werden sowohl mit der Ergänzungslieferung Juni 2021 zum Praxishandbuch Betriebliche Altersversorgung als auch im VersicherungsPraxis24 Modul Betriebliche Altersversorgung veröffentlicht.


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