Betrieblicher Skiausflug nicht abgesichert

28.5.2021 – Die Teilnehmer einer reinen Freizeit- und Erholungsveranstaltung stehen in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch dann, wenn sie von ihrem Arbeitgeber finanziert und organisiert wird. So ...

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