BU-Versicherung: Welche Gesundheitsbeschwerden nicht mehr als belanglos gelten

Wann sind Gesundheitsbeeinträchtigungen als offenkundig belanglos anzusehen, sodass sie im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben werden müssen? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Dresden zu beschäftigen.

Versicherungsbote aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen