PKV kann Erstattung einer KFO-Behandlung wegen angeblich verschwiegener Anomalien nicht ablehnen

| Die Frage eines Krankenversicheres bei Vertragsabschluss nach bestehenden "Anomalien" berechtigt nicht zum nachträglichen Ausschluss der Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen. Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M.

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