PKV kann Erstattung einer KFO-Behandlung wegen angeblich verschwiegener Anomalien nicht ablehnen
| Die Frage eines Krankenversicheres bei Vertragsabschluss nach bestehenden "Anomalien" berechtigt nicht zum nachträglichen Ausschluss der Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen. Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M.