Unfallversicherung gilt auch an Probearbeitstagen

Wer von einem Arbeitgeber zum Probearbeitstag eingeladen wird, leistet für das Unternehmen wirtschaftliche Arbeit und das ohne Bezahlung. Außerdem gilt der Bewerber als nicht-eingegliedert und hat laut Berufsgenossenschaft keinen Anspruch auf Unfall ...

finanzen.net aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen