Zahnprothese verschlampt: Klinik zahlt 500 Euro Schmerzensgeld

| Krankenhäuser müssen die persönlichen Wertsachen von Patienten sicher verwahren. Andernfalls hat der Patient Anspruch auf Schadenersatz. Ist der Patient durch den Verlust gesundheitlich beeinträchtigt ?

IWW aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen