bAV-Analyse: Garantien sinken deutlich, BZML vor dem Aus

Quo vadis bAV? Wegen der Niedrigzinsen wurde der maximal zulässige Rechnungszins für die Berechnung der Deckungsrückstellung in der Lebensversicherung ab Januar 2022 auf 0,25 Prozent reduziert. Was das für die bAV bedeutet.

Versicherungswirtschaft Heute aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen