Paukenschlag bei der Schufa: Neues Urteil des OLG Schleswig

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig darf die Schufa zukünftig den Restschuldbefreiungsvermerk nicht mehr wie bisher üblich drei Jahre lang speichern, sondern muss ihn nach Ablauf von sechs Monaten dauerhaft löschen.

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