Pflege: Berufliche Betreuer brauchen ab 2023 obligatorische Berufshaftpflicht

Mit dem Betreuungsorganisationsgesetz werden berufliche Betreuer in der Pflege ab 2023 verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungswirtschaft fürchtet zu strenge Vorgaben durch den Gesetzgeber.

Versicherungsbote aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen