Rechtsprechung: Ist Paragraf 1a VVG zu schwammig formuliert?

Mit Einführung des § 1a in das VVG zum 23. Februar 2018 hat der deutsche Gesetzgeber europäische Vorgaben der IDD-Richtlinie(1) zu den Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln im Versicherungsvertrieb in das nationale Recht implementiert.

Versicherungswirtschaft Heute aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen