Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

Achtung! Hinweis der Redaktion Die Sachbezugsfreigrenze wurde ab 2022 auf 50 EUR erhöht. Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben v. 15.3.2022, IV C 5 - S 2334/19/10007 :007 Aktualisierungen und Ergänzungen am Schreiben v. 13.4.2021 vorgenommen.

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