Verpflichtende Kennzeichnung von Kundenbewertungen

Finanzdienstleister, die ungeprüfte Kundenbewertungen nutzen, müssen diese künftig als ungeprüft kennzeichnen. Dies sieht eine Neuregelung des Wettbewerbsrechts vor, die zum 28. Mai des Jahres in Kraft tritt.

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