Generalstaatsanwalt sieht keinen Verdacht gegen Scholz

Bundeskanzler Olaf Scholz kann aufatmen. In der Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen den Verzicht auf Ermittlungen gegen ihn abgewiesen. In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hambu ...

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