Generalstaatsanwalt sieht keinen Verdacht gegen Scholz
Bundeskanzler Olaf Scholz kann aufatmen. In der Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg eine Beschwerde gegen den Verzicht auf Ermittlungen gegen ihn abgewiesen. In der sogenannten Cum-Ex-Affäre hat die Generalstaatsanwaltschaft Hambu ...