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06.05.2011 - dvb-Presseservice

Klausel zu Ratenzahlung bei Versicherung intransparent

Geld zurückfordern

Viele Versicherte zahlen ihre Beiträge unterjährig. Die Versicherer lassen sich das mit Zuschlägen bezahlen. Die werden aber nicht transparent genug ausgewiesen. Das entschied das Landgericht Hamburg am vorigen Dienstag gegen die Neue Leben. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): „Betroffene Verbraucher sollten jetzt von ihrem Versicherer Geld zurückfordern.“

Versicherer verlangen wegen des höheren Verwaltungsaufwandes Zuschläge, wenn ihre Kunden die Beiträge nicht jährlich entrichten. Häufig werden die Ratenzahlungszuschläge mit zwei Prozent bei halbjährlicher, drei Prozent bei vierteljährlicher und fünf Prozent bei monatlicher Zahlungsweise ausgewiesen. Thorsten Rudnik. „Da die Versicherer die Beiträge wie bei einem Kredit stunden, müssen sie die Höhe des effektiven Jahreszinses angeben. Und der liegt deutlich höher. Die Gesellschaften haben diese Information aber zurückgehalten.“

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist dagegen vorgegangen, um eine Grundsatzentscheidung zu erreichen. Das Landgericht Hamburg hat nun bestätigt, dass die von der Neuen Leben verwendete Klausel zu den Ratenzahlungszuschlägen intransparent ist. Thorsten Rudnik: „Wir beglückwünschen die Verbraucherzentrale zu diesem Erfolg.“ Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Ein weiteres Verfahren gegen die Ergo und Signal Iduna steht noch aus. Das Landgericht Stuttgart hat gegen die Stuttgarter Lebensversicherung am 26. April ebenfalls ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen (Az. 20 O 211/10).

Der BdV ist der Meinung, dass die Klausel zu den Ratenzahlungszuschlägen unwirksam ist. Thorsten Rudnik: „Die Verbraucher sollten ihre Versicherer anschreiben und eine Rückzahlung der kompletten Ratenzahlungszuschläge fordern.“ Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation für Versicherte hat dazu ein Musterschreiben vorbereitet, welches kostenlos unter http://www.bundderversicherten.de/app/download/Ratenzahlungszuschlag.pdf heruntergeladen werden kann.



Tel.: 04193-94222
Fax: 04193-94221
E-Mail: info@bundderversicherten.de

Bund der Versicherten
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24547 Henstedt-Ulzburg
www.bundderversicherten.de



Die Klausel zu den Ratenzahlungszuschlägen bei Versicherungen ist intransparent. Versicherte sollten jetzt Geld zurückfordern. Der BdV hat dazu ein Musterschreiben vorbereitet. Foto: BdV