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13.05.2011 - dvb-Presseservice

bAV-Veranstaltung des Jahres steht kurz bevor

Praktische und wissenschaftliche Expertisen auf höchstem Niveau – Bundesweit führende Top-Juristen und bAV-Experten nehmen im Rahmen des »2. BRBZ-Rechtsberatungskongresseszur betrieblichen Altersversorgung 2011« am 27.05.2011 in Köln Stellung: u. a. Prof. Dr. Martin Henssler, Präsident des deutschen Juristentages, Prof. Dr. Volker Rieble, Prof. Dr. Achim Schunder, Prof. Dr. Hanns Prütting

Der 2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung am 27.05.2011 in Köln und die Aktivitäten des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) stehen weiterhin enorm im Fokus. Die wiederum große Nachfrage hinsichtlich der diesjährigen Kongressveranstaltung beweist einmal mehr die sehr erfolgreiche Marktdurchdringung des BRBZ.

Seit rund einem Jahr wird in der Fachwelt eine rechtspolitische und rechtswissenschaftliche Diskussion zu den Rechtsberatungsbefugnissen von einzelnen Berufsgruppen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geführt. Vor allem der BRBZ hat diesbezüglich enorme Aufklärungsarbeit geleistet und herausgearbeitet, dass Finanzdienstleister und Versicherungsmakler über keine abstrakte Rechtsberatungsbefugnis im genannten Beratungsbereich verfügen. Daher stehen auch die hiermit zusammenhängenden berufsrechtlichen Auswirkungen mit im Mittelpunkt des „BRBZ-Kongresses 2011“. So stellt der Präsident des Deutschen Juristentages, Prof. Dr. Martin Henssler, sein zusammenfassendes Rechtsgutachten zur beschriebenen Thematik im Rahmen des Kongresses vor, um eine abschließende Rechtsklarheit für die Rechtsanwendung aufzuzeigen.

Einhergehend legt Prof. Dr. Hanns Prütting, Vorsitzender des Vorstandes der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer, im Rahmen des Kongresses dar, dass das deutsche Rechtsberatungsmonopol im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben steht.

Gleichzeitig stehen auch die aktuellen arbeits-, steuer- und bilanzrechtlichen Themen der bAV im Mittelpunkt „BRBZ-Kongresses“ am 27.05.2011 in Köln. Die aktuellen arbeitsrechtlichen Fragen der bAV würdigt in diesem Zusammenhang Prof. Dr. Volker Rieble, Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU in München. Zu den steuerrechtlichen Fragen im Rahmen der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung nimmt Jens Intemann, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht, Stellung. Die relevanten bilanzrechtlichen Fragen der bAV nach Einführung des BilMoG beantwortet Dr. Marco Keßler, PWC AG.

Die Einführung in den Kongress übernimmt Prof. Dr. Achim Schunder, Rechtsanwalt, Schriftleiter »Neue Juristische Wochenschrift« (NJW) und »Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA) mit seinem Vortragsthema „Betriebliche Altersversorgung als unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung“.

Moderiert wird der diesjährige Kongress durch Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt, führender Berufsrechtler und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG sowie Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität Berlin.

Weitere Referenten und Mitwirkende der Veranstaltung finden Sie unten beigefügt. Interessenten können sich noch bis zum 25.05.2011 zum 2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung am 27.05.2011 in Köln anmelden.

Über den »2. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung«:
Thema: Die Fakten zur bAV und Rechtsberatung
Termin: 27. Mai 2011 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Köln, Dorint An der Messe Köln
Anmeldung und Rahmendaten: www.brbz-kongress.de

Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Berufsrechtsfragen in der bAV.

Prof. Dr. Achim Schunder,
Rechtsanwalt, Schriftleiter »Neue Juristische Wochenschrift« (NJW) und »Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht« (NZA), Frankfurt; Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt.

Sein Thema: Betriebliche Altersversorgung als unabdingbares Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und Finanzberatung.

Prof. Dr. Martin Henssler,
geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln sowie Direktor des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln; Vorsitzender der Ständigen Deputation und Präsident des Deutschen Juristentages. Herausgeber und Autor zahlreicher Standardkommentierungen der Rechtswissenschaft.

Sein Thema: »Bundesrechtsanwaltsordnung, Rechtsdienstleistungsgesetz, Gewerbeordnung, Versicherungsvertragsgesetz, »Zweitberufsverbote« und »doppelte« Zulassungen – Aktuelle gutachterliche Stellungnahme: Abstrakte Rechtsberatungsmöglichkeiten für Finanzdienstleister im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung?«

Dr. Volker Römermann, Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG und Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität Berlin.

Sein Thema: »Unerlaubte Rechtsberatung und betriebliche Altersversorgung.«

Prof. Dr. Hanns Prütting,
Professur für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an der Universität zu Köln. Weitere Tätigkeiten für und an der Universität zu Köln: Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Mitdirektor des Instituts für Anwaltsrecht. Vorsitzender des Vorstandes der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer.

Sein Thema: »Rechtsberatung und Europarecht – Bundesrechtsanwaltsordnung und Rechtsdienstleistungsgesetz: Deutsches Rechtsberatungsmonopol im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben«.

Prof. Dr. Volker Rieble,
Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München und Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der LMU.

Sein Thema: »Aktuelle arbeitsrechtliche Fragen zur betrieblichen Altersversorgung«.

Jens Intemann,
Richter am Niedersächsischen Finanzgericht; Vorträge und Publikationen zum Ertragsteuer-/ Körperschaftsteuer- und Verfahrensrecht; Mitautor des EStG/KStG-Kommentars Herrmann/ Heuer/Raupach und des AO-Kommentars Pahlke/Koenig. Seit Sommersemester 2008 Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaft am Institut für Finanz- und Steuerrecht.

Sein Thema: »Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer – Neueste Rechtsprechung zur (körperschaft-)steuerlichen Anerkennung«.

Moderation: Dr. Volker Römermann.

Weitere Informationen über den Verband und den Kongress finden Sie unter:
www.brbz-kongress.de
und www.brbz.de.



Journalisten wenden sich bitte für weitere Informationen an:
Herr Detlef Lülsdorf
Geschäftsführer und Pressesprecher des BRBZ
Tel.: 0221 168 00 61 - 0
E-Mail: dl@brbz.de

Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.
Siegburger Straße 126
50679 Köln
www.brbz.de

Über den Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und
Zeitwertkonten e.V. (BRBZ)

Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.