Kaskoschaden: Wer zahlt die Mehrkosten bei einer Reparatur?

Für Kaskoschäden gilt der Grundsatz, dass der Versicherer das sogenannte Werkstattrisiko zu tragen hat. Was das genau bedeutet, geht aus dem folgenden Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 8. Februar 2021 hervor (3 C 1754/20).

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