Nottestament unterliegt strengen Regeln

Manchmal ist es nötig ein Nottestament zu erstellen, da die Zeit nicht mehr reicht, einen Notar zu bestellen. Das Nottestament unterliegt jedoch strengen Regeln, welche beachtet werden sollten. So auch in einem aktuellen Fall vor Gericht.

Hier hatte eine Patientin Lungenkrebs im Endstadium. Sie war außerdem blind und schwach, sodass ihr für ein normales Testament keine Zeit blieb – so ihre Befürchtung. Daraufhin bat sie den Arzt im Beisein einer Krankenschwester ihren letzten Willen zu notieren, welche zwei Personen auch das Testament unterschrieben. Rund 4 Wochen später verstarb die Frau. Die von der Frau als Alleinerbin eingesetzte Freundin erhielt jedoch nichts von der Erbschaft, da das Nottestament schwere Formfehler enthielt. Dagegen ging sie vor dem Kammergericht Berlin erfolglos vor.

Auch Nottestamente unterliegen strengen Regeln. So müssen mindestens drei Zeugen anwesend sein und das Testament unterschreiben. Bei der Frau waren es nur zwei (der Arzt und die Krankenschwester). Zwar konnte nachträglich noch von einem weiteren Zeugen, welcher sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Nottestaments auch im Raum befand, eine Unterschrift eingeholt werden, aber es war vergeblich. Ein Nottestament ist nur dann rechtlich verbindlich, wenn ein Notar aufgrund der lebensbedrohlichen Lage nicht mehr gerufen werden kann. Zwar war die Lage der Patientin vergeblich, aber sie schwebte nicht unmittelbar in Lebensgefahr, sodass auch noch die Zeit für ein normales Testament gereicht hätte.

Wichtig ebenso für ein Nottestament: Erben können als Zeugen nicht fungieren. Ebenso verlieren Nottestamente nach drei Monaten ihre Gültigkeit. Sofern eine in Lebensgefahr schwebende Person ein Nottestament verfasst, die Notlage jedoch überwindet muss er ein neues rechtskräftiges Testament erstellen.