Der Versicherungsschutz und die Wartepflicht am Unfallort bei Unfall ohne Fremdschaden

Weil kein Fremdschaden entstand, als sie mit ihrem Auto gegen eine Leitplanke stieß, wartete eine Autofahrerin nicht am Unfallort. Das hätte sie aber tun müssen, meinte ihr Kaskoversicherer mit Hinweis auf die Versicherungsbedingungen. Ohne Polizei a ...

Haufe aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen