Provisionsabgabeverbot: OLG-Urteil bringt Klarheit

Steht das Provisionsabgabeverbot von 1923 auf der Kippe? Ein Urteil, welches in Kürze gefällt werden soll, könnte hier Klarheit bringen.  Der Angeklagte moneymeets sieht der Klage gelassen entgegen.

Gegen das Provisionsabgabeverbot gab es schon 2011 eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt, welches zu dem Ergebnis kam, dass das Gesetz nicht mehr mit geltendem Recht vereinbar sei. Im letzten Jahr folgte das Landgericht Köln diesem Urteil und gab dem Kölner Fintech-Unternehmen moneymeets Recht. Das Provisionsabgabeverbot in aktueller Form seit 1934 sei nicht mehr hinreichend bestimmt und auch nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar. Moneymeets konnte also weiterhin die Provisionen von den Versicherern mit den Kunden zu teilen. Der Kläger – ein Makler – ist weiterhin anderer Meinung und hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. In dieser Woche, am 11.11.2016 kommt es zum „Showdown“ vor dem Oberlandesgericht Köln.

Zuletzt fand am 21.10.2016 die erste und wohl auch letzte mündliche Verhandlung vor dem OLG Köln statt. Die Gründer und Geschäftsführer von moneymeets, Johannes Cremer und Dieter Fromm, sehen dem Urteil gelassen entgegen. Nach der mündlichen Verhandlung ist die Sorge gering, dass das OLG zu einem anderen Urteil als das Landgericht komme. Schließlich ist das Provisionsabgabeverbot in der digitalen Welt einfach nicht mehr zeitgemäß. Und auch das Argument von der Gegenseite, dass die Beratungsqualität bei Weitergabe der Provision leide, sei leicht zu entkräften. Wahrscheinlich gehe es dem Kläger nur um die Einkommenssicherung für seinen Berufsstand, anstatt den Verbrauchern bessere Preise zu bieten, so die moneymeets-Geschäftsführer.

Tatsächlich stimmt moneymeets zu, dass Verbraucher die passende Absicherung anhand der Leistungen wählen sollen. Dabei muss der Verbraucher aber auch mehrere Zugangswege zum Abschluss haben. Und diese unterscheiden sich halt auch im Preis – das ist nicht erst seit dem Internetzeitalter so, so moneymeets. Sie vermuten hinter der Angst der Branche auch, dass die Verbraucher möglicherweise den Preis der Beratung und Vermittlung erfahren. Und diese Transparenz ist der Branche ein Dorn im Auge, die aber eigentlich überfällig sei.

Übrigens beschäftigt das Provisionsabgabeverbot nicht nur die Gerichte, sondern auch die Monopolkommission. Diese forderte schon eine Abschaffung im Jahr 2004. So würde das unscheinbar geltende Provisionsabgabeverbot bedeuten, dass der freie Wettbewerb eingeschränkt wird. Und das ist in Europa ein Novum, denn in keinem anderen europäischen Land gebe es eine solche Regelung. Trotzdem finden dort Kunden, Intermediäre und Versicherungen gute Rahmenbedingungen vor. Durch die europäische Versicherungsrichtlinie IDD, welche bis zum 30.06.2017 umgesetzt werden soll, steht das Provisionsabgabeverbot nun auf der Streichliste. Hier hat die europäische Kommission schon festgestellt, dass ein Verbot von Rabatten auf die Provision einer Wettbewerbsbeschränkung gleich komme, so Dieter Fromm.

Für die beiden moneymeets-Geschäftsführer ist klar, dass durch die Digitalisierung ein neuer Wind in der Versicherungsbranche eingekehrt ist. Dieser sei schon in anderen Branchen vollzogen. Das Provisionsabgabeverbot wäre quasi so, als würde der stationäre Einzelhandel eine Preisbindung für Produkte auch auf E-Commerce-Plattformen einfordern. Daran erkenne man die Zweifel am über 80 Jahre andauernden Gesetz, des Provisionsabgabeverbots. Am 11.11. gibt es dann weitere Klarheit über das Fortbestehen dieses Verbots.