Ist ein verschwiegener Arztbesuch in jedem Fall Arglist?

Das OLG Saarbrücken hat in einem Urteil (Az: 5 U 23/16) klargestellt, dass ein bei Antragsstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verschwiegener Arztbesuch nicht unbedingt Arglist bedeuten muss. Hier die Einzelheiten.

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