Versicherungsschutz auch nach der Scheidung

Jedes Jahr trennen sich in Deutschland 160.000 Paare. Sollte sich ein Paar trennen sind auch die Versicherungen zu überprüfen. Auch wenn Paare zusammenziehen, ist eine Analyse notwendig. Welche Versicherungen dann angepasst werden müssen.

Bei der Hausratversicherung ist der Versicherungsnehmer im Vorteil, da diese dessen versicherte Gegenstände absichert. Ist die Trennung vollzogen, zählt wo der Versicherungsnehmer mit seinen Hauseinrichtungsgegenständen lebt. Zieht dieser beispielsweise bei seinem Ex-Partner aus, so muss sich der Ex-Partner um neuen Versicherungsschutz bemühen.

Handelt es sich um die frische Liebe und zieht ein frisch verliebtes Paar zusammen, so sollte die ältere Police eines der beiden an die neue Wohnung angepasst werden, bzw. die Versicherungssumme angepasst werden. Die andere, neuere Police kann problemlos gekündigt werden.

Bei der Risikolebensversicherung sollte im Fall der Scheidung das Bezugsrecht für den Todesfall geändert werden. Sollte der Ex-Partner die Todesfallleistung im Fall der Fälle nicht erhalten, so ist hier zu ändern. Einfach ist es, wenn schon Nachwuchs vorhanden ist. In diesem Fall können die Kinder als Begünstigte in die Police aufgenommen werden, um die Kinder finanziell abzusichern.

Die private Haftpflichtversicherung sollte die gesamte Familie absichern. Auch hier ist ähnlich wie bei der Hausratversicherung im Falle der Scheidung zu überprüfen. Trennt sich das Paar und leben dann in eigenen Wohnungen, so sollte jeder eigenen Haftpflichtschutz erhalten.

Bei Heirat und einer gemeinsamen Wohnung ist es umgekehrt – hier benötigt man in der Regel nur eine Haftpflicht-Police.

Auch bei der Rechtsschutzversicherung ist Aufmerksamkeit im Falle der Scheidung angebracht. Bei der Familienrechtsschutzversicherung sind beide Ehepartner versichert. Nach der Scheidung muss sich der Ehepartner, der nicht Versicherungsnehmer der Police ist, einen neuen Rechtsschutz suchen. Aber Achtung: Die Familienrechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Anwaltskosten für das scheidungswillige Paar.

Nach einer Hochzeit benötigt das neue Ehepaar nur noch eine Rechtsschutzpolice, um die rechtlichen Risiken abzudecken.