Angestellter aus Rheinland-Pfalz: Kurioses Urteil: Achtung Glatteis! Unfallkassen zahlen nicht

Wer vor der Fahrt zur Arbeit die Straße vor der Wohnung auf Glatteis prüft, tut dies auf eigenes Risiko. Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht dabei nicht, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 2 U 3/1 ...

Focus Money ONLINE aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen