Finanzamt moniert 240.000 Euro für Betriebsfest

Aufwendungen für eine Jubiläumsveranstaltung sind unter bestimmten Voraussetzungen von Finanzämtern als abzugsfähige Betriebsausgaben anzuerkennen. Das gilt auch im Fall eines mehrtägigen Festes, so das Finanzgericht Münster in einem kürzlich veröffe ...

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