Ersatz der Mehrwertsteuer bei Entschädigung wegen Totalschadens eines Leasingfahrzeugs
von VRiOLG a.D. Hellmut Münstermann, Aachen Sachverhalt Der VN hat für seinen geleasten Pkw bei dem VR eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Vereinbart sind die AKB 10/2008. Der VN ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, die Leasingfirma wohl.