Anwaltskammer darf Mandant über Berufshaftpflicht eines Anwalts informieren
Die Rechtsanwaltskammer ist verpflichtet und berechtigt, unzufriedenen Mandanten auf Antrag Auskunft über Berufshaftpflicht und Versicherungsnummer eines Anwalts für die Verfolgung von Regressansprüchen zu geben.