Unfallversicherungsschutz bei unterbrochener Geschäftsreise

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz geht nicht verloren, wenn eine Geschäftsreise für ein kurzes privates Treffen unterbrochen wird. Wird nach dem Treffen die Fahrt ins Hotel fortgesetzt, kann ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt werden.

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