Krankheitskosten: Beitragsbonus kontra Steuerbonus

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Doch wer Arztrechnungen selbst zahlt, um seinen Versicherungsbeitrag zu drücken, kommt damit beim Fiskus nicht an.

wiwo.de aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen