Krankheitskosten: Beitragsbonus kontra Steuerbonus
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Doch wer Arztrechnungen selbst zahlt, um seinen Versicherungsbeitrag zu drücken, kommt damit beim Fiskus nicht an.