Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld führen nicht zum Elterngeldverlust
Einmalig gezahlte Vergütungsbestandteile bleiben beim Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge im Rahmen der Elterngeldberechnung unberücksichtigt. Das hat jüngst das Bundessozialgericht entschieden.