Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld führen nicht zum Elterngeldverlust

Einmalig gezahlte Vergütungsbestandteile bleiben beim Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge im Rahmen der Elterngeldberechnung unberücksichtigt. Das hat jüngst das Bundessozialgericht entschieden.

AssCompact aufrufen

Passend zum Thema

Aktuell im Gespräch

Archiv - Aktuell

Aus der dvb-Redaktion

Archiv - Meistgelesen