Drohende Kündigungswelle bei Bausparkassen abgewehrt
Zwei Bausparkassen haben ihre Revisionen vor dem BGH zurückgezogen. Die Vorinstanzen hatten festgestellt, dass ein Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsbeginn die Sparer unangemessen benachteiligt. Die Entscheidung gilt. Hier die Hintergründe.