Überschussverteilung (LV)- Definition

Das Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet die Lebensversicherer, die zu viel erhobenen Beiträge an die VN zurückzuerstatten. In der Praxis zahlen die Lebensversicherer über 90 Prozent der so erzielten Überschüsse an die VN zurück. Um eine gerechte Verteilung dieser Überschüsse vornehmen zu können, werden Abrechnungsverbände – getrennt nach Tarifformen – gebildet. So ermitteln die Lebensversicherer separat die in diesen Versicherungsformen entstandenen Überschüsse, z.B. für die kapitalbildende Lebensversicherung, vermögensbildende Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.

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