AGB-Klausel - Betriebshaftpflichtversicherung

Die AGB-Klausel ist eine Deckungserweiterung zur Betriebshaftpflichtversicherung, wonach sich der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers nicht auf Haftungsausschlüsse beruft, die in den rechtswirksam zwischen Versicherungsnehmer und Anspruchsteller vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind, sofern trotz der AGB weiterhin eine gesetzliche Haftung besteht.

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