Aktuar

Bei einem Aktuar handelt es sich um einen von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) geprüften und innerhalb der Europäischen Union anerkannten Wirtschafts-/Versicherungsmathematiker. Der Aktuar analysiert bei Berüchsichtigung  rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen z.B. Versicherungs-, Kapitalanlage- und Liquiditätsrisiken, u.a. in der Versicherungswirtschaft, im Bausparwesen und in der Altersvorsorge,  mit Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung und der Statistik. Im Versicherungswesen kommt dem Aktuar eine bedeutende Rolle bei der Tarifierung und der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu. 

Personenversicherungsunternehmen sowie Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, welche Deckungsrückstellungen aus der Haftpflicht- und Unfallversicherung zu bilden haben, müssen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) einen verantwortlichen Aktuar bestellen.

Er wird vom Aufsichtsrat ernannt und ggf. entlassen und ist meistens Vorstandsmitglied. Seine Aufgaben sind:

  1. Sicherstellung, dass die Prämien und Deckungsrückstellungen nach allen rechtlichen Vorschriften und auch so ermittelt werden, dass die Verpflichtungen des Unternehmens auch langfristig erfüllbar sind.
  2. Pflicht zur Berichterstattung an den Vorstand und zur Bestätigung ordnungsgemäßer Kalkulation in der Bilanz.
  3. Informationspflicht gegenüber Vorstand und BaFin, wenn sich ungünstige Tatsachen ergeben.
  4. Vorschläge zur Überschussbeteiligung an den Vorstand.

Der Aktuar hat dazu vom Vorstand alle notwendigen Informationen zu erhalten.

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