Arbeitsbuch (Gesetzliche Rentenversicherung)

Arbeitsbücher wurden in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg und teilweise bis Anfang der 50iger Jahre ausgestellt. In ihnen wurden Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten eingetragen. Entgelteintragungen fehlen jedoch.

Daher kann man mit dem Arbeitsbuch Zeiten in der gesetzliche Rentenversicherung lediglich glaubhaft machen, jedoch nicht nachweisen.

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