Arbeitslose Selbstständige - Definition

Selbstständige und Freiberufler können freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eintreten. Bis Ende 2006 konnten davon sogar solche Personen Gebrauch machen, die schon langjährig selbstständig waren. Bislang galt, dass die Arbeitslosenversicherung eine Pflichtversicherung für alle diejenigen ist, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Mit dem Wechsel in eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit entfiel regelmäßig die Möglichkeit, weiter der Arbeitslosenversicherung anzugehören und Leistungen zu beziehen.

Allerdings sah der § 28a SGB III bisher schon ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" vor. Dieses galt jedoch nur für bestimmte Pflegeberufe. Neu ist, dass auch solche selbstständig Tätigen einen Antrag auf Weiterversicherung stellen können, die mindestens 15 Stunden wöchentlich tätig sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie in den letzten zwei Jahren vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig waren oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

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