Leistungsausschlüsse - Private Krankenversicherung (PKV)

In der Privaten Krankenversicherung werden gemäß § 5 der Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) bzw. -tagegeldversicherung (MB/KT) folgende Leistungsausschlüsse definiert:

  • Durch Krieg oder Wehrdienst verursachte Krankheiten, Unfälle oder Todesfälle
  • Vorsätzlich verursachte Krankheiten und Unfälle
  • Entziehungskuren
  • Leistungen durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser etc., die der Versicherer aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen hat, sofern der Versicherte hierüber informiert war
  • Kuren, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
  • Behandlung durch Ehegatten oder enge Familienmitglieder (Eltern oder Kinder), erstattet werden nur Sachkosten
  • Generell Kosten, für die ein gesetzlicher Versicherungsträger bereits aufkommt
  • Heilbehandlungskosten, die ein medizinisch notwendiges Maß übersteigen

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