Ausstellungsstück

Ausstellungsstücke fallen nicht unter die Versicherung der Betriebseinrichtung. Dieser Ausschluss von Sachen, die nicht verkauft werden sollen, sondern lediglich Demonstrations- oder Ausstellungszwecken dienen und zu einem späteren Zeitpunkt ausgesondert werden, dient der Abgrenzung gegenüber der Position Waren. Er bezieht sich auch dann nur auf die Betriebseinrichtung, wenn sie zusammen mit den Waren summarisch versichert ist.

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