Basisrente - Grundsätzliches

Was ist eine Basisrentenversicherung?

Bei der Basisrentenversicherung handelt es sich um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit diesem neuen Produkt haben große Teile der Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen privat für ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können.

Aber auch Angestellte und insbesondere ältere Sparer profitieren von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge.

In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommen-steuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die staatlich geförderte Basisrente muss verschiedene, gesetzliche vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen.

  • Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Der Vertrag darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden.
  • Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
  • Die Ansprüche aus einer Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.

Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).

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